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Kommunaler Winterdienst bei der Stadt Langenzenn

Die Stadt Langenzenn führt im Rahmen ihrer Verpflichtungen den kommunalen Räum- und Streudienst (kurz: Winterdienst) in den Wintermonaten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet durch. Der Zeitraum erstreckt sich i. d. R. vom ersten Montag im November bis zum letzten Sonntag im März.

Die Bundesstraße B8 sowie die beiden Kreisstraßen FÜ11 (Kirchfembach – Langenzenn, bzw. - Burggrafenhof - Keidenzell) und FÜ 17 (Raindorf – Langenzenn – Kreisverkehr – Denkmalplatz – Untere Ringstraße - Ausfahrt B8/Süd) liegen dabei nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Langenzenn. Hier erfolgt der Winterdienst durch die zuständigen Straßenmeistereien.

Der Winterdienst erfolgt nach örtlichen Verhältnissen mit verschiedenen Fahrzeugen sowie als Handstreudienst.

Für den Winterdienst wird das öffentliche Verkehrsnetz in 3 unterschiedliche Kategorien unterteilt.

 

Straßen-Kategorie 1 (rot):

Straßen / Wege / Plätze der Kategorie 1 müssen geräumt und gestreut werden. Unter Kategorie 1 fallen gefährliche und gleichzeitig verkehrswichtige Straßen.

Des Weiteren werden Schulbuslinien, Gewerbegebiete, Straßen an den Feuerwehren, Kindergärten, Horte, Schulen, Rathaus, Kirchen, sowie alle in der Aufstellung (Straßenverzeichnis unter Kategorie 1) genannten Gehwege/Straßen inklusive der Straßeneinmündungen mit Gefälle geräumt und gestreut. Die Verpflichtung der Anlieger zum Winterdienst bleibt von diesen Vorgaben unberührt. Der Winterdienst an Straßen der Kategorie 1 sollte an Wochentagen vor Einsatz des Berufsverkehrs bis ca. 7:00 Uhr abgeschlossen sein. Samstag, Sonntag und an Feiertagen sollte der Winterdienst bis 8:00 Uhr abgeschlossen sein.

Bei Schneeräumeinsätzen können die Zeiten unter Umständen nicht eingehalten werden, da im Vergleich zum reinen Streudienst deutlich mehr Zeit benötigt wird. Da für Straßen / Wege / Plätze der Kategorie 1 eine Verpflichtung zum kommunalen Winterdienst besteht, werden diese stets vorrangig behandelt. So können bei extremen Witterungsverhältnissen hier auch mehrfach Winterdiensteinsätze notwendig werden, bevor nachfolgend die Straßen der Kategorien 2 und ggf. 3 durch den kommunalen Winterdienst bearbeitet werden.

Straßen-Kategorie 2 (orange / gelb - grün):

Zu den Straßen der Kategorie 2 zählen Straßen / Wege / Plätze die entweder gefährlich oder verkehrswichtig sind. Sie werden daher nach Kategorie 1 geräumt und gestreut. Eine Verpflichtung zum öffentlichen Winterdienst auf Straßen der Kategorie 2 besteht nicht.

Die Stadt Langenzenn betreibt daher auch den in Straßen, die zusätzlich nach eigenem Ermessen die Eigenschaften „gefährlich“ und „wichtig“ in überdurchschnittlichem Maß erfüllen.

So fallen unter Kategorie 2a (orange) gefährliche Straßen (z.B. unübersichtliche Kurven, Kurven mit Querneigungen, wichtige Straßenkreuzungen und Plätze, Straßen neben Gewässer, Bahnübergänge, Brücken, Kopfsteinpflaster und Übergänge zwischen asphaltierten und gepflasterten Stellen (Straßen ab 5% Steigung/Neigung gelten grundsätzlich als gefährlich)) oder auch „verkehrswichtige“ Straßen, wie z.B. Hauptstraßen, Durchgangsstraßen, Sammelstraßen.

Unter Kategorie 2b (gelb-grün) verbleiben Straßen die zwar gefährlich sind, jedoch aber gleichzeitig nur ein geringes Verkehrsaufkommen haben.

 

Straßen-Kategorie 3 (grün):

Für Straßen / Wege / Plätze der Kategorie 3 besteht keine kommunale Räum- und Streupflicht. Es handelt sich hierbei um ungefährliche und „verkehrs“-unwichtige Straßen im Stadtgebiet.

Auf Straßen der Kategorie 2b und 3 wird der kommunale Winterdienst nachrangig ausgeführt, z.B. bei besonderen Witterungsverhältnissen. Die Entscheidung hierüber treffen die Einsatzleiter nach Ermessen und allgemeiner, örtlicher Lage.

Übersicht der Straßen

Eine detaillierte Übersicht aller Straßen nach oben beschriebener Kategorie inkl. aller Fuß- / Geh- und Radwegen sowie Bushaltestellen und Treppenanlagen finden Sie hier (PDF-Dokument, 327,40 KB, 02.03.2021) (Stand Winterdienst 2020/2021).

 

Sonstige Hinweise

Die Verpflichtung der Anlieger zum Winterdienst bleibt von den Arbeiten des kommunalen Winterdienstes unberührt. Grundsätzlich gilt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung – StRSV) in der jeweils aktuellen Fassung (derzeit 18.12.2018).

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Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadt Langenzenn
  • Friedrich-Ebert-Straße 7
  • 90579 Langenzenn

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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